Hinter dem sperrigen Begriff „Funktionelle Invaliditätsabsicherung“
versteckt sich die „eierlegende Wollmichsau“ unter den Versicherungstarifen.
Gleich dem tapferen Schneiderlein, schlägt sie gleich mehrere Fliegen bzw. Absicherungsbedürfnisse mit einem Streich. Allerdings verhält es sich hier ähnlich wie mit einem Hausmeister: Der kann auch vieles relativ gut – der Profi-Handwerker löst seinen Bereich allerdings immer besser. Dennoch kann diese Form der Absicherung eine interessante Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder auch zur Unfallversicherung mit Kapitalzahlung sein.
Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung ist für jede natürliche Person zu empfehlen.
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall, Organschädigung, eine schwere Erkrankung, Verlust von Grundfähigkeiten oder Eintritt des Pflegefalls.
Abgesichert weden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente. Diese kann je nach Tarif für einen bestimmten Zeitraum oder auch lebenslang vereinbart werden. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.
Diese Schadensereignisse sind regelmäßig nicht berücksichtigt:
• Berufsunfähigkeit
• Erwerbsunfähigkeit
• Arbeitsunfähigkeit aufgrund vorübergehender, einfacher Erkrankung (z. B. grippaler Infekt)
• Unfälle aufgrund Geistes- und Bewusstseinsstörungen (auch z. B. Trunkenheit)
• Unfälle beim Ausüben einer Straftat
• Krieg
• Radioaktivität
Je nach gewähltem Tarif kann es bei den nicht berücksichtigbaren Schadenursachen Abweichungen geben. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe oder Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar. Auch bei den versicherten Schadenereignissen können weitere bestimmte Leistungsvoraussetzungen bestehen.